Kaum eine Frage beschäftigt Familien im Trauerfall so sehr wie die nach den Kosten. Die Spannbreite ist groß, denn der Gesamtpreis hängt von der Bestattungsart, dem Friedhof, der Grabart und dem Umfang der Trauerfeier ab.
Wichtig zu wissen: Sie bestimmen den Rahmen. Von der einfachen, würdevollen Beisetzung bis zur großen Trauerfeier ist vieles möglich. Ein seriöses Bestattungsinstitut legt alle Posten vorab offen und drängt Sie zu nichts.
Als Bestattungsinstitut mit Sitz in Berlin-Wartenberg arbeiten wir mit transparenten Kosten und klaren Absprachen. Sie erhalten vor der Beauftragung eine schriftliche Übersicht, in der jeder Posten nachvollziehbar aufgeführt ist.
Aus diesen Bausteinen setzen sich die Kosten zusammen
Die Gesamtkosten einer Bestattung bestehen aus drei Bereichen, die getrennt betrachtet werden sollten.
Leistungen des Bestattungsinstituts
Dazu gehören Überführung, hygienische Versorgung, Sarg oder Urne, Beratung, Organisation der Trauerfeier und die Erledigung der Formalitäten. Diese Kosten kann das Bestattungsinstitut direkt beeinflussen und muss sie Ihnen klar ausweisen.
Friedhofs- und Verwaltungsgebühren
Grabnutzung, Beisetzungsgebühr, Trauerhalle und Urkunden werden von Friedhof, Krematorium und Behörden nach festen Gebührenordnungen berechnet. Sie sind bei jedem Bestattungsinstitut gleich hoch und werden nur weitergereicht.
Fremdleistungen nach Wunsch
Blumenschmuck, Traueranzeigen, Trauerredner, Musik, Trauerkaffee und später der Grabstein sind frei wählbar. Hier entscheiden allein Ihre Wünsche und Ihr Budget.
Wovon der Preis am stärksten abhängt
Zwei Entscheidungen prägen die Gesamtkosten besonders deutlich: die Bestattungsart und die Grabart.
- Bestattungsart: Eine Feuerbestattung ist in der Regel günstiger als eine Erdbestattung, da Sarganforderung und Grabgröße geringer ausfallen
- Grabart: Ein Wahlgrab mit langer Nutzungszeit kostet deutlich mehr als ein Reihengrab oder eine Urnengemeinschaftsanlage
- Grabpflege: Pflegefreie Grabarten wie Wiesen- oder Baumbeisetzungen vermeiden laufende Folgekosten über Jahre
- Rahmen der Trauerfeier: Trauerhalle, Redner, Musik und Bewirtung lassen sich individuell und budgetgerecht gestalten
Wenn das Geld nicht reicht: Sozialbestattung
Können die bestattungspflichtigen Angehörigen die Kosten nachweislich nicht tragen, übernimmt das Sozialamt nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten einer würdigen, ortsüblichen Bestattung. Zuständig ist in Berlin das Sozialamt des Bezirks.
Wichtig: Stellen Sie den Antrag möglichst vor der Beauftragung oder informieren Sie uns frühzeitig. Wir haben Erfahrung mit Sozialbestattungen, stellen die Unterlagen zusammen und gestalten die Beisetzung auch in diesem Rahmen würdevoll.
So behalten Sie die Kosten im Griff
Ein paar Grundsätze schützen vor bösen Überraschungen, ganz gleich, welches Bestattungsinstitut Sie beauftragen.
- Verlangen Sie vor der Beauftragung eine schriftliche, aufgeschlüsselte Kostenübersicht
- Fragen Sie nach, welche Posten Eigenleistungen des Instituts und welche durchlaufende Gebühren sind
- Prüfen Sie, ob eine Sterbegeld- oder Lebensversicherung besteht, und melden Sie den Todesfall dort schnell, oft gelten kurze Fristen
- Denken Sie an Folgekosten wie Grabpflege und Grabstein, nicht nur an den Tag der Beisetzung
- Mit einer Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten lassen sich Kosten festschreiben und Angehörige entlasten
Offizielle Quellen und Anlaufstellen
Für die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen einer Bestattung sind diese Stellen maßgeblich.
- § 74 SGB XII: Übernahme von Bestattungskosten
Gesetzliche Grundlage für die Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt, wenn die Kosten nicht zumutbar sind.
- Service-Portal Berlin: Sterbeurkunde beantragen
Offizielle Informationen zu Sterbeurkunden, die für Versicherungen und Banken benötigt werden, inklusive Gebühren.
- Verbraucherzentrale: Sterbegeldversicherungen
Unabhängige Einordnung, wann sich eine Sterbegeldversicherung lohnt und welche Alternativen es gibt.
- Land Berlin: Friedhöfe und Begräbnisstätten
Übersicht der landeseigenen Friedhöfe; die Friedhofsgebühren machen einen wesentlichen Teil der Gesamtkosten aus.
