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Lichtenberg Bestattungen

Trauerfall, was tun? Die ersten Schritte verständlich erklärt

Wenn ein Mensch stirbt, muss vieles geregelt werden, aber nicht alles sofort. Diese Seite führt Sie ruhig durch die ersten Stunden und Tage: wer zu verständigen ist, welche Unterlagen gebraucht werden und welche Fristen in Berlin gelten.

  • Tag und Nacht erreichbar, 7 Tage die Woche
  • Wir übernehmen Behördengänge und Formalitäten
  • Transparente Kosten, klare Absprachen
  • Persönliche Begleitung in ganz Berlin

Ein Todesfall trifft die meisten Menschen unvorbereitet. In den ersten Stunden entsteht oft das Gefühl, sofort alles erledigen zu müssen. Das stimmt nicht: Nur wenige Schritte sind wirklich zeitkritisch, alles Weitere darf in Ruhe geschehen.

Wichtig zu wissen: Verstorbene dürfen zu Hause zunächst aufgebahrt bleiben. In Berlin muss die Überführung erst innerhalb von 36 Stunden nach der Ausstellung des Totenscheins erfolgen. Es bleibt also Zeit für einen bewussten Abschied im vertrauten Umfeld.

Als Bestattungsinstitut mit Sitz in Berlin-Wartenberg übernehmen wir auf Wunsch alle organisatorischen Schritte, von der Überführung über die Behördengänge bis zur Trauerfeier. Sie entscheiden, wie viel Sie selbst tun möchten und was wir Ihnen abnehmen sollen.

Was in den ersten Stunden wichtig ist

Der erste notwendige Schritt ist die ärztliche Todesfeststellung. Erst danach folgt alles Weitere, und zwar ohne Hektik.

Todesfall zu Hause

Rufen Sie den Hausarzt oder außerhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Der Arzt stellt den Tod fest und stellt den Totenschein aus. Bei einem unklaren oder unerwarteten Tod wählen Sie die 112.

Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim

Hier übernimmt die Einrichtung die Todesfeststellung und informiert Sie. Fragen Sie nach, wo die persönlichen Gegenstände und der Totenschein hinterlegt werden. Die Einrichtung setzt in der Regel keine Frist von wenigen Stunden: Sie dürfen ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl beauftragen.

Diese Unterlagen werden gebraucht

Für die Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt und für die Bestattung werden einige Dokumente benötigt. Suchen Sie in Ruhe zusammen, was vorhanden ist. Fehlende Urkunden können wir für Sie nachbeschaffen.

  • Totenschein (vom Arzt ausgestellt)
  • Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde, bei Verwitweten zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehepartners, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil
  • Falls vorhanden: Bestattungsvorsorgevertrag, Grabdokumente, Versicherungsunterlagen

Fristen in Berlin: Was wirklich zeitkritisch ist

Das Berliner Bestattungsgesetz gibt einen klaren zeitlichen Rahmen vor. Diese Fristen klingen streng, in der Praxis kümmert sich das Bestattungsinstitut um ihre Einhaltung.

  • Überführung: innerhalb von 36 Stunden nach Ausstellung des Totenscheins in eine geeignete Räumlichkeit
  • Anzeige beim Standesamt: der Sterbefall muss spätestens am dritten Werktag angezeigt werden, das übernehmen wir für Sie
  • Erdbestattung oder Einäscherung: frühestens nach 48 Stunden, die Beisetzung selbst darf mit Bedacht geplant werden

Wen Sie außerdem informieren sollten

Nicht alles muss am ersten Tag geschehen. Diese Stellen sollten in den Tagen nach dem Todesfall benachrichtigt werden. Vieles davon übernehmen wir im Rahmen unserer Begleitung.

  • Familie, Freunde und enger Bekanntenkreis
  • Arbeitgeber der verstorbenen Person
  • Krankenkasse und Rentenversicherung
  • Lebens- oder Sterbegeldversicherung (hier gelten oft kurze Meldefristen von 48 bis 72 Stunden)
  • Banken, Vermieter, Strom- und Telefonanbieter, laufende Verträge und Abonnements

Offizielle Quellen und Anlaufstellen

Die genannten Fristen und Zuständigkeiten stützen sich auf diese offiziellen Stellen. Dort finden Sie auch die jeweils aktuellen rechtlichen Regelungen.

Der Ablauf Schritt für Schritt

So läuft ein Trauerfall in der Regel ab, von der ersten Stunde bis zur Beisetzung.

  1. 01

    Arzt verständigen

    Hausarzt, Bereitschaftsdienst 116 117 oder im Notfall 112. Der Arzt stellt den Totenschein aus.

  2. 02

    Bestattungsinstitut anrufen

    Wir sind Tag und Nacht erreichbar, besprechen die nächsten Schritte und übernehmen die Überführung.

  3. 03

    Unterlagen zusammenstellen

    Ausweis, Geburts- und Heiratsurkunde, Totenschein. Fehlendes beschaffen wir nach.

  4. 04

    Beratungsgespräch

    Gemeinsam legen wir Bestattungsart, Friedhof, Termin und den Rahmen der Trauerfeier fest, bei Ihnen zu Hause oder bei uns.

  5. 05

    Formalitäten durch uns

    Standesamt, Sterbeurkunden, Friedhofsverwaltung, Versicherungen: Wir erledigen die Behördengänge für Sie.

  6. 06

    Abschied und Beisetzung

    Trauerfeier und Beisetzung finden so statt, wie es der verstorbenen Person und Ihrer Familie entspricht.

Häufige Fragen im Trauerfall

Nein. Erst muss ein Arzt den Tod feststellen. Danach dürfen Sie sich Zeit für den Abschied nehmen. Die Überführung muss in Berlin erst innerhalb von 36 Stunden nach Ausstellung des Totenscheins erfolgen. Wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch nachts und an Feiertagen.

Wir sind jetzt für Sie da

Im Trauerfall erreichen Sie unser Bestattungsinstitut Tag und Nacht. Wir sagen Ihnen ruhig und klar, was als Nächstes zu tun ist, und übernehmen alles Weitere für Sie.

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