Ein Todesfall trifft die meisten Menschen unvorbereitet. In den ersten Stunden entsteht oft das Gefühl, sofort alles erledigen zu müssen. Das stimmt nicht: Nur wenige Schritte sind wirklich zeitkritisch, alles Weitere darf in Ruhe geschehen.
Wichtig zu wissen: Verstorbene dürfen zu Hause zunächst aufgebahrt bleiben. In Berlin muss die Überführung erst innerhalb von 36 Stunden nach der Ausstellung des Totenscheins erfolgen. Es bleibt also Zeit für einen bewussten Abschied im vertrauten Umfeld.
Als Bestattungsinstitut mit Sitz in Berlin-Wartenberg übernehmen wir auf Wunsch alle organisatorischen Schritte, von der Überführung über die Behördengänge bis zur Trauerfeier. Sie entscheiden, wie viel Sie selbst tun möchten und was wir Ihnen abnehmen sollen.
Was in den ersten Stunden wichtig ist
Der erste notwendige Schritt ist die ärztliche Todesfeststellung. Erst danach folgt alles Weitere, und zwar ohne Hektik.
Todesfall zu Hause
Rufen Sie den Hausarzt oder außerhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Der Arzt stellt den Tod fest und stellt den Totenschein aus. Bei einem unklaren oder unerwarteten Tod wählen Sie die 112.
Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim
Hier übernimmt die Einrichtung die Todesfeststellung und informiert Sie. Fragen Sie nach, wo die persönlichen Gegenstände und der Totenschein hinterlegt werden. Die Einrichtung setzt in der Regel keine Frist von wenigen Stunden: Sie dürfen ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl beauftragen.
Diese Unterlagen werden gebraucht
Für die Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt und für die Bestattung werden einige Dokumente benötigt. Suchen Sie in Ruhe zusammen, was vorhanden ist. Fehlende Urkunden können wir für Sie nachbeschaffen.
- Totenschein (vom Arzt ausgestellt)
- Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde, bei Verwitweten zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehepartners, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil
- Falls vorhanden: Bestattungsvorsorgevertrag, Grabdokumente, Versicherungsunterlagen
Fristen in Berlin: Was wirklich zeitkritisch ist
Das Berliner Bestattungsgesetz gibt einen klaren zeitlichen Rahmen vor. Diese Fristen klingen streng, in der Praxis kümmert sich das Bestattungsinstitut um ihre Einhaltung.
- Überführung: innerhalb von 36 Stunden nach Ausstellung des Totenscheins in eine geeignete Räumlichkeit
- Anzeige beim Standesamt: der Sterbefall muss spätestens am dritten Werktag angezeigt werden, das übernehmen wir für Sie
- Erdbestattung oder Einäscherung: frühestens nach 48 Stunden, die Beisetzung selbst darf mit Bedacht geplant werden
Wen Sie außerdem informieren sollten
Nicht alles muss am ersten Tag geschehen. Diese Stellen sollten in den Tagen nach dem Todesfall benachrichtigt werden. Vieles davon übernehmen wir im Rahmen unserer Begleitung.
- Familie, Freunde und enger Bekanntenkreis
- Arbeitgeber der verstorbenen Person
- Krankenkasse und Rentenversicherung
- Lebens- oder Sterbegeldversicherung (hier gelten oft kurze Meldefristen von 48 bis 72 Stunden)
- Banken, Vermieter, Strom- und Telefonanbieter, laufende Verträge und Abonnements
Offizielle Quellen und Anlaufstellen
Die genannten Fristen und Zuständigkeiten stützen sich auf diese offiziellen Stellen. Dort finden Sie auch die jeweils aktuellen rechtlichen Regelungen.
- Bestattungsgesetz des Landes Berlin
Rechtsgrundlage für Fristen zu Überführung, Erdbestattung und Einäscherung in Berlin.
- Service-Portal Berlin: Sterbefall melden
Offizielle Informationen der Berliner Standesämter zur Anzeige eines Sterbefalls und zu benötigten Unterlagen.
- Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
Bundesweite Rufnummer für die Todesfeststellung außerhalb der Sprechzeiten des Hausarztes.
- Deutsche Rentenversicherung: Leistungen für Hinterbliebene
Informationen zu Hinterbliebenenrente und Meldung des Sterbefalls bei der Rentenversicherung.
