Über die eigene Bestattung zu sprechen fällt vielen Menschen schwer. Wer es dennoch tut, macht seinen Angehörigen ein großes Geschenk: Im Trauerfall müssen sie nicht rätseln, was gewollt war, und nicht unter Zeitdruck über Geld sprechen.
Bestattungsvorsorge hat zwei Seiten: die inhaltliche Festlegung der eigenen Wünsche und die finanzielle Absicherung der Kosten. Beides lässt sich getrennt oder gemeinsam regeln, in jedem Alter und ohne Gesundheitsprüfung.
Als Bestattungsinstitut mit Sitz in Berlin-Wartenberg beraten wir Sie unverbindlich und ohne Zeitdruck, bei Ihnen zu Hause oder bei uns. Ein Vorsorgegespräch verpflichtet Sie zu nichts.
Die Bestattungsverfügung: Ihre Wünsche schriftlich
In einer Bestattungsverfügung halten Sie fest, wie Sie bestattet werden möchten: Bestattungsart, Ort, Rahmen der Trauerfeier, Musik, und wer sich kümmern soll. Sie ist formlos gültig, sollte datiert und unterschrieben sein und für Angehörige leicht auffindbar aufbewahrt werden, nicht im Bankschließfach.
Wichtig: Das Testament wird oft erst nach der Beisetzung eröffnet. Bestattungswünsche gehören deshalb in eine separate Verfügung, von der die Vertrauensperson weiß.
Der Vorsorgevertrag: Leistungen verbindlich festlegen
Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag legen Sie gemeinsam mit dem Bestattungsinstitut alle Leistungen im Detail fest, vom Sarg oder der Urne über die Trauerfeier bis zur Grabart. Sie wissen damit genau, was einmal geschieht, und Ihre Angehörigen müssen im Trauerfall nur noch einen Anruf tätigen.
Der Vertrag kann jederzeit angepasst werden, wenn sich Ihre Wünsche oder Lebensumstände ändern. Bei uns ist die Vorsorgeberatung kostenfrei und unverbindlich.
Die finanzielle Absicherung: drei Wege im Vergleich
Für die Finanzierung der festgelegten Leistungen gibt es drei gängige Wege, die sich auch kombinieren lassen.
- Treuhandkonto: Das Geld wird zweckgebunden bei einer Treuhandstelle hinterlegt, ist insolvenzgeschützt und wird erst im Bestattungsfall an das Institut ausgezahlt. Für die meisten die sicherste Lösung.
- Sterbegeldversicherung: Monatliche Beiträge, Auszahlung im Todesfall. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Beitragssumme die Versicherungsleistung übersteigen kann, ein Vergleich lohnt sich.
- Eigenes Sparguthaben: Flexibel, aber nicht zweckgebunden und damit im Pflegefall oder Erbfall nicht automatisch für die Bestattung reserviert.
Vorsorge und Sozialamt: Was geschützt ist
Ein wichtiger Vorteil der zweckgebundenen Vorsorge: Wird später Sozialhilfe oder die Übernahme von Pflegekosten nötig, ist eine angemessene, vertraglich gebundene Bestattungsvorsorge nach ständiger Rechtsprechung in der Regel als Schonvermögen geschützt und muss nicht aufgebraucht werden.
Frei angespartes Geld auf dem Sparbuch genießt diesen Schutz nicht. Wer sichergehen will, dass das Geld tatsächlich der eigenen Bestattung dient, wählt deshalb Vorsorgevertrag plus Treuhandkonto.
Offizielle Quellen und Anlaufstellen
Unabhängige Informationen zur Absicherung und den rechtlichen Rahmenbedingungen der Vorsorge finden Sie hier.
- Verbraucherzentrale Brandenburg: Bestattungsverfügung
Antworten der Verbraucherzentrale auf häufige Fragen zur Bestattungsverfügung.
- Verbraucherzentrale: Sterbegeldversicherungen
Unabhängige Einordnung von Sterbegeldversicherungen im Vergleich zu Treuhandkonto und Vorsorgevertrag.
- § 74 SGB XII: Übernahme von Bestattungskosten
Gesetzliche Grundlage, in deren Kontext zweckgebundene Bestattungsvorsorge in angemessenem Umfang geschützt ist.
