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Lichtenberg Bestattungen

Behörden und Formalitäten: Was nach einem Todesfall zu erledigen ist

Standesamt, Sterbeurkunden, Rentenversicherung, Verträge: Nach einem Todesfall fallen viele Formalitäten an. Diese Seite ordnet, was wirklich nötig ist, wer zuständig ist und was wir als Bestattungsinstitut für Sie übernehmen.

  • Tag und Nacht erreichbar, 7 Tage die Woche
  • Wir übernehmen Behördengänge und Formalitäten
  • Transparente Kosten, klare Absprachen
  • Persönliche Begleitung in ganz Berlin

Der Papierkram nach einem Todesfall wirkt auf den ersten Blick überwältigend. Tatsächlich folgt er einer klaren Reihenfolge: Erst wird der Sterbefall beurkundet, dann werden mit der Sterbeurkunde alle weiteren Stellen informiert.

Die gute Nachricht: Den größten Teil der Behördengänge müssen Sie nicht selbst erledigen. Die Anzeige beim Standesamt, die Beantragung der Sterbeurkunden und die Abstimmung mit Friedhof und Krematorium gehören zu den Kernaufgaben eines Bestattungsinstituts.

Als Bestattungsinstitut mit Sitz in Berlin-Wartenberg arbeiten wir täglich mit den Berliner Standesämtern und Friedhofsverwaltungen zusammen. Wir wissen, welches Amt was braucht, und halten Ihnen die Wege frei.

Das Standesamt: Beurkundung des Sterbefalls

Jeder Sterbefall muss beim Standesamt des Bezirks angezeigt werden, in dem die Person verstorben ist, und zwar spätestens am dritten Werktag. Das Standesamt beurkundet den Sterbefall und stellt die Sterbeurkunden aus.

Diese Anzeige übernehmen in der Regel wir. Dafür benötigen wir den Totenschein sowie die Personenstandsurkunden: Personalausweis, Geburtsurkunde und je nach Familienstand Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners. Fehlende Urkunden beschaffen wir bei den zuständigen Ämtern nach.

Die Sterbeurkunde: Schlüssel für alles Weitere

Ohne Sterbeurkunde geht bei Banken, Versicherungen und Behörden fast nichts. Planen Sie deshalb von Anfang an mehrere Ausfertigungen ein, in der Praxis meist drei bis fünf.

  • Krankenkasse: Abmeldung der verstorbenen Person
  • Rentenversicherung: Meldung des Sterbefalls und Anträge der Hinterbliebenen
  • Lebens- und Sterbegeldversicherung: Auszahlung, oft mit kurzen Meldefristen von 48 bis 72 Stunden
  • Banken und Sparkassen: Kontenklärung und Vollmachten
  • Nachlassgericht: falls ein Erbschein benötigt wird

Rente, Krankenkasse und Versicherungen

Die gesetzliche Rentenversicherung sollte zügig informiert werden. Witwen und Witwer können im sogenannten Sterbevierteljahr eine Vorschusszahlung beantragen; der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Todesfall gestellt werden, in Berlin auch über die Rentenberatungsstellen.

Die Krankenkasse wird mit der Sterbeurkunde abgemeldet. Private Versicherungen wie Unfall-, Lebens- oder Sterbegeldversicherung haben eigene, teils sehr kurze Meldefristen: Ein früher Blick in die Unterlagen lohnt sich, wir erinnern Sie im Beratungsgespräch daran.

Verträge, Wohnung und digitaler Nachlass

Nach den dringenden Meldungen folgt die Abwicklung der laufenden Angelegenheiten. Hier gibt es keine starren Fristen, aber je früher gekündigt wird, desto weniger Kosten laufen weiter.

  • Mietvertrag: Angehörige oder Erben können mit gesetzlicher Frist kündigen oder eintreten
  • Strom, Gas, Telefon, Internet, GEZ-Beitrag: mit Sterbeurkunde kündigen oder umschreiben
  • Abonnements, Mitgliedschaften, Vereine
  • Daueraufträge und Lastschriften bei der Bank prüfen
  • Digitaler Nachlass: E-Mail-Konten, soziale Netzwerke und Online-Verträge schließen oder in Gedenkzustand versetzen

Offizielle Quellen und Anlaufstellen

Für Fristen, Zuständigkeiten und Urkunden sind diese offiziellen Stellen maßgeblich.

Die Formalitäten in der richtigen Reihenfolge

So arbeiten Sie die Behördengänge Schritt für Schritt ab, vieles davon übernehmen wir für Sie.

  1. 01

    Totenschein sichern

    Der Arzt stellt den Totenschein aus. Er ist die Grundlage für alle weiteren Schritte.

  2. 02

    Unterlagen zusammensuchen

    Ausweis, Geburts- und Heiratsurkunde, Versicherungsunterlagen. Fehlendes beschaffen wir nach.

  3. 03

    Standesamt durch uns

    Wir zeigen den Sterbefall an und beantragen die passende Anzahl Sterbeurkunden.

  4. 04

    Renten- und Krankenversicherung

    Meldung des Sterbefalls, Antrag auf Vorschuss im Sterbevierteljahr innerhalb von 30 Tagen.

  5. 05

    Versicherungen melden

    Lebens- und Sterbegeldversicherungen haben kurze Fristen, wir weisen Sie rechtzeitig darauf hin.

  6. 06

    Verträge abwickeln

    Wohnung, Energie, Telefon, Abos und digitaler Nachlass folgen ohne Zeitdruck in den nächsten Wochen.

Häufige Fragen zu Behörden und Formalitäten

Wir übernehmen die Anzeige beim Standesamt, die Beantragung der Sterbeurkunden, die Abstimmung mit Friedhofsverwaltung und Krematorium sowie auf Wunsch die Nachbeschaffung fehlender Urkunden und die Abmeldung bei Kranken- und Rentenversicherung.

Wir sind jetzt für Sie da

Im Trauerfall erreichen Sie unser Bestattungsinstitut Tag und Nacht. Wir sagen Ihnen ruhig und klar, was als Nächstes zu tun ist, und übernehmen alles Weitere für Sie.

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