Der Papierkram nach einem Todesfall wirkt auf den ersten Blick überwältigend. Tatsächlich folgt er einer klaren Reihenfolge: Erst wird der Sterbefall beurkundet, dann werden mit der Sterbeurkunde alle weiteren Stellen informiert.
Die gute Nachricht: Den größten Teil der Behördengänge müssen Sie nicht selbst erledigen. Die Anzeige beim Standesamt, die Beantragung der Sterbeurkunden und die Abstimmung mit Friedhof und Krematorium gehören zu den Kernaufgaben eines Bestattungsinstituts.
Als Bestattungsinstitut mit Sitz in Berlin-Wartenberg arbeiten wir täglich mit den Berliner Standesämtern und Friedhofsverwaltungen zusammen. Wir wissen, welches Amt was braucht, und halten Ihnen die Wege frei.
Das Standesamt: Beurkundung des Sterbefalls
Jeder Sterbefall muss beim Standesamt des Bezirks angezeigt werden, in dem die Person verstorben ist, und zwar spätestens am dritten Werktag. Das Standesamt beurkundet den Sterbefall und stellt die Sterbeurkunden aus.
Diese Anzeige übernehmen in der Regel wir. Dafür benötigen wir den Totenschein sowie die Personenstandsurkunden: Personalausweis, Geburtsurkunde und je nach Familienstand Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners. Fehlende Urkunden beschaffen wir bei den zuständigen Ämtern nach.
Die Sterbeurkunde: Schlüssel für alles Weitere
Ohne Sterbeurkunde geht bei Banken, Versicherungen und Behörden fast nichts. Planen Sie deshalb von Anfang an mehrere Ausfertigungen ein, in der Praxis meist drei bis fünf.
- Krankenkasse: Abmeldung der verstorbenen Person
- Rentenversicherung: Meldung des Sterbefalls und Anträge der Hinterbliebenen
- Lebens- und Sterbegeldversicherung: Auszahlung, oft mit kurzen Meldefristen von 48 bis 72 Stunden
- Banken und Sparkassen: Kontenklärung und Vollmachten
- Nachlassgericht: falls ein Erbschein benötigt wird
Rente, Krankenkasse und Versicherungen
Die gesetzliche Rentenversicherung sollte zügig informiert werden. Witwen und Witwer können im sogenannten Sterbevierteljahr eine Vorschusszahlung beantragen; der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Todesfall gestellt werden, in Berlin auch über die Rentenberatungsstellen.
Die Krankenkasse wird mit der Sterbeurkunde abgemeldet. Private Versicherungen wie Unfall-, Lebens- oder Sterbegeldversicherung haben eigene, teils sehr kurze Meldefristen: Ein früher Blick in die Unterlagen lohnt sich, wir erinnern Sie im Beratungsgespräch daran.
Verträge, Wohnung und digitaler Nachlass
Nach den dringenden Meldungen folgt die Abwicklung der laufenden Angelegenheiten. Hier gibt es keine starren Fristen, aber je früher gekündigt wird, desto weniger Kosten laufen weiter.
- Mietvertrag: Angehörige oder Erben können mit gesetzlicher Frist kündigen oder eintreten
- Strom, Gas, Telefon, Internet, GEZ-Beitrag: mit Sterbeurkunde kündigen oder umschreiben
- Abonnements, Mitgliedschaften, Vereine
- Daueraufträge und Lastschriften bei der Bank prüfen
- Digitaler Nachlass: E-Mail-Konten, soziale Netzwerke und Online-Verträge schließen oder in Gedenkzustand versetzen
Offizielle Quellen und Anlaufstellen
Für Fristen, Zuständigkeiten und Urkunden sind diese offiziellen Stellen maßgeblich.
- Service-Portal Berlin: Sterbefall melden
Zuständigkeit und benötigte Unterlagen für die Anzeige eines Sterbefalls beim Standesamt.
- Service-Portal Berlin: Sterbeurkunde beantragen
Beantragung weiterer Sterbeurkunden, Gebühren und Online-Antrag.
- Bestattungsgesetz des Landes Berlin
Rechtsgrundlage für Fristen und Pflichten rund um Todesfall und Bestattung in Berlin.
- Deutsche Rentenversicherung: Leistungen für Hinterbliebene
Hinterbliebenenrente, Vorschusszahlung und Meldung des Sterbefalls bei der Rentenversicherung.
